Europäische Gerichtshof kippt deutsches Glücksspielmonopol

Das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht, so war heute vom Europäischen Gerichtshof in Luxenburg zu hören.
Genauer gesagt, verstößt es gegen die europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
Ende Juli hatte der Generalanwalts Paolo Mengozzi für eine Aufhebung des deutschen Glücksspielmonopols ( wir berichteten ) plädiert und damit hatte er nun endlich Erfolg.

Die Richter in Luxenburg schlossen sich der Meinung von Paolo Mengozzi an, die gesetzlichen Hürden würden nicht dem Spielerschutz dienen, sondern vielmehr der Erzielung von Einnahmen für den Staat.

In der Begründung war folgendes zu lesen :

Ein Land darf innerhalb der EU seine Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht eingedämmt werden kann. Da die staatlichen Anbieter ihre Angebote durch Kampagnen bewerben, stehe das ursprüngliche Ziel, nämlich der Schutz der Spieler, nicht mehr im Vordergrund, das Monopol verliere dadurch seine Berechtigung. Die Regelung in Deutschland könne daher nicht weiter angewandt werden.

Mit dieser Entscheidung ist wohl klar, dass Deutschland seinen Glücksspielstaatsvertrag nun überarbeiten muss und dies ist auch schon längst überfällig !

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