Wie die Internetseite isaguide berichtete, wurde einem Fußball-Bundesligisten nun vom Landgericht Hamburg in erster Instanz Bandenwerbung im Stadion von einem in Gibraltar ansässiges Online-Casino zu machen verboten.
Über den Hintergrund des Verfahrens konnte man lesen :
„die Strategie zahlreicher ausländischer Internet-Glücksspielanbieter, zur Umgehung des Werbeverbots für unerlaubtes Glücksspiel parallele deutschsprachige Internet-”Pokerschulen” zu gründen, die dann anstelle des Hauptangebots (entgeltliches Online-Casino) in Deutschland beworben werden.“
Das Urteil des Landgerichts Hamburg stellt für den Anwalt eine „eine erste Grundsatzentscheidung zu der Praxis ausländischer Glücksspielanbieter, mit “Internet-Pokerschulen” ohne Geldeinsatz das inländische Werbeverbot für nicht-konzessioniertes Glücksspiel zu umgehen, dar.“ könnte in Gefahr sein.
Wenn man die Formulierungen des Anwalts wirklich ernstnehmen möchte, so könnte auch anderen Anbietern juristisches Unheil winken und auch die allseits beliebte TV Total PokerStars Nacht